Führerscheinantrag
Zuständig ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes. Unter www.lra-ffb.de gibt's gute Informationen und Formulare.benötigte Unterlagen:
- ein Passfoto
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest (max. 1/2 Jahr alt)
- Anmeldebestätigung der Fahrschule
- Teilnahmebescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen"
- Gebühr ca. 45 Euro
Bearbeitungsdauer 4 - 6 Wochen (erst dann kann Prüfung gemacht werden).
Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de
Termine und Fristen
- frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters den Führerscheinantrag abgeben
- frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters Theorieprüfung
- frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters praktische Prüfung
- Prüfauftrag ist ein Jahr gültig, in dieser Zeit sollte die Theorieprüfung bestanden sein
- bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig, in dieser Zeit sollte die praktische Prüfung bestanden sein
- Wartezeit nach der 1. und 2. nicht bestandenen Prüfung: 2 Wochen
- Wartezeit nach der 3. nicht bestandenen Prüfung: 3 Monate
- u. s. w.
