B-Verstöße sind (einige Beispiele):
- unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmißbrauch
- ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- mit abgefahrenen Reifen fahren
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Behinderung von Beamten - Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
Ein weniger schwerwiegender Regelverstoß kann als ein schwerwiegender gewertet werden, wenn er mit tragischen Folgen verbunden ist.
