Klasse A - Krafträder (auch mit Beiwagen) über 25 kw
einschl. Klasse A1 und M
| Mindestalter: 18 Jahre |
Die Motorradklasse A gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf:
Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung: |
| Wir schulen auf: | BMW 650GS Suzuki Gladius 650 |
| Weitere Voraussetzungen: | Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht bei Führerscheinerweiterung). |
| Ausbildung Theorie: | 12 (6) Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht. |
| Ausbildung Praxis: | Grundausbildung und 12 Sonderfahrten, bei Vorbesitz von Klasse A1 nur 6 Sonderfahrten. |
Prüfung: |
theoretische Prüfung und praktische Prüfung von mind. 60 Minuten Dauer |
Fahrschul-Kosten: |
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sonstige Kosten: |
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