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Klasse A - Krafträder (auch mit Beiwagen) über 25 kw

einschl. Klasse A1 und M

Mindestalter:
18 Jahre

Die Motorradklasse A gibt es für die 18 bis 24jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf:

  • mit einer Motorleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und
  • mit einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW.

Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung:

Wir schulen auf: BMW 650GS
Suzuki Gladius 650
Weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht bei Führerscheinerweiterung).
Ausbildung Theorie: 12 (6) Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Ausbildung Praxis: Grundausbildung und 12 Sonderfahrten, bei Vorbesitz von Klasse A1 nur 6 Sonderfahrten.

Prüfung:

theoretische Prüfung und praktische Prüfung von mind. 60 Minuten Dauer

Fahrschul-Kosten:

  • Grundgebühr
  • Vorstellungsgebühr zur Prüfung
  • Fahrstunde
  • Sonderfahrten

sonstige Kosten:
 

  • Antrag Straßenverkehrsamt
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtest
  • 2 Fotos
  • TÜV Gebühren Theorie + Fahren