Klasse AU - Krafträder (auch mit Beiwagen) über 25 kw
einschl. Klasse A1 und M
| Mindestalter: 25 Jahre |
Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen. Für Personen unter 25 Jahren ist die Fahrerlaubnis in den ersten beiden Jahren nach dem Erwerb beschränkt auf Krafträder. Personen ab 25 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung. |
| Wir schulen auf: | BMW 650CS/GS BMW X-Country |
| Weitere Voraussetzungen: | Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht bei Führerscheinerweiterung). |
| Ausbildung Theorie: | 12 (6) Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht. |
| Ausbildung Praxis: | Grundausbildung und 12 Sonderfahrten, bei Vorbesitz von Klasse A1 nur 6 Sonderfahrten. |
Prüfung: |
theoretische Prüfung und praktische Prüfung von mind. 60 Minuten Dauer |
Fahrschul-Kosten: |
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sonstige Kosten: |
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