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Klasse AU - Krafträder (auch mit Beiwagen) über 25 kw

einschl. Klasse A1 und M

Mindestalter:
25 Jahre

Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist. Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen. Für Personen unter 25 Jahren ist die Fahrerlaubnis in den ersten beiden Jahren nach dem Erwerb beschränkt auf Krafträder. Personen ab 25 Jahren erwerben die Klasse A ohne diese Einschränkung.

Wir schulen auf: BMW 650CS/GS
BMW X-Country
Weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht bei Führerscheinerweiterung).
Ausbildung Theorie: 12 (6) Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Ausbildung Praxis: Grundausbildung und 12 Sonderfahrten, bei Vorbesitz von Klasse A1 nur 6 Sonderfahrten.

Prüfung:

theoretische Prüfung und praktische Prüfung von mind. 60 Minuten Dauer

Fahrschul-Kosten:

  • Grundgebühr
  • Vorstellungsgebühr zur Prüfung
  • Fahrstunde
  • Sonderfahrten

sonstige Kosten:
 

  • Antrag Straßenverkehrsamt
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtest
  • 2 Fotos
  • TÜV Gebühren Theorie + Fahren