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Klasse B

Klasse B Kraftwagen bis 3,5t und Anhänger
bis 750 kg zulässige Gesamtmasse und einen definierten Gewichtsverhältnis

einschl. Klasse L, M und S

Mindestalter: 18 Jahre Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5 t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist eingeschränkt worden.
Beim begleitenden Fahren 17 Jahre: Um als Begleiter zugelassen und eingetragen zu werden, muss man mind. 30 Jahre alt und mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein. Außerdem darf man nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.
Wir schulen auf: Audi A3
Audi A4
3er-BMW
Ford Focus
Mini Countryman
Opel Astra
Opel Insignia
Jaguar
Weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Ausbildung Theorie: 12 (6) Doppelstunden Grundstoff-Unterricht und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.
Ausbildung Praxis: Grundausbildung und 12 Sonderfahrten
Prüfung: theoretische Prüfung und praktische Prüfung von mind. 45 Minuten Dauer
Fahrschul-Kosten:
  • Grundgebühr
  • Vorstellungsgebühr zur Prüfung
  • Fahrstunde
  • Sonderfahrten
sonstige Kosten:
  • Antrag Straßenverkehrsamt
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtest
  • 2 Fotos
  • TÜV Gebühren Theorie + Fahren