Ausländischer Führerschein

Ist ein ausländischer Führerschein auf deutschem Gebiet überhaupt gültig – wenn Ja, wie lange?
Die wichtigsten Bedingungen:

Aufenthalts- Regel
Mindestens 185 Tage lang muss der Inhaber eines ausländischen Führerscheins in dem betreffenden Staat gelebt und in dieser Zeit seinen Führerschein dort erworben haben.

Sechs-Monats-Frist
Wer seinen Führerschein (unter Beachtung der Aufenthaltsregelung) außerhalb der EU bzw. des EWR erworben hat, darf diesen sechs Monate lang in Deutschland nutzen, von seiner Einreise bzw. seinem Zuzug an gerechnet.

EU / EWR-Begünstigung
Wer mit einer gültigen Fahrerlaubnis eines ausländischen EU-Staats bzw. EWR-Staats (Island, Liechtenstein, Norwegen) aufwarten kann, steht im Grunde genauso da, wie ein deutscher Führerscheinbesitzer mit den gleichen Berechtigungen. (Doch vorallem bei älteren Führerscheinen und bei solchen aus den jüngst hinzugekommenen EU-Staaten kann es ein Problem geben. Gegebenenfalls bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen)

Freiwillig kann jeder Zuzügler sein ausländisches EU- bzw. EWR-Fahrpapier in ein gleichwertiges deutsches Gegenstück umtauschen.

Drittländer (Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft) Umschreibung manchmal möglich

Prüfungsfreier Umtausch von Fahrerlaubnissen aller Klassen in entsprechende deutsche Führerscheine möglich:
Andorra, Französisch-Polynesien, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kroatien, Monaco, Neukaledonien, San Marino, Schweiz, Singapur, Südafrika

Prüfungsfreier Umtausch in einen deutschen Pkw-Führerschein der Klasse B möglich, wenn die ausländische Fahrerlaubnis hierfür ausreicht:
Israel, Republik Korea

Folgende US-Bundesstaaten:
Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado, Delaware, Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana, Massachusetts, Michigan, New Mexico, Ohio, Pennsylvania, Puerto Rico, South Carolina, South Dakota, Utah, Virginia, West Virginia, Wisconsin, Wyoming

Folgende Kanadische Provinzen:
Alberta, British Columbia, Manitoba, New Brunswick, Newfoundland, Northwest Territories, Nova Scotia, Ontario, Prince Edward Island, Quebec, Saskatchewan, Yukon

Umwandlung von ausreichenden Fahrerlaubnissen in einen deutschen Pkw-Führerschein der Klasse B möglich, wenn eine ergänzende Prüfung nach deutschem Recht bestanden wird

Ergänzende theoretische Prüfung erforderlich:
US-Bundesstaaten: Conneticut, Columbia, Florida, Idaho, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, Oregon, Tennessee

Ergänzende praktische Prüfung erforderlich:
Taiwan

Bei sonstigen Drittländern ist die komplette Prüfung (nach sechs Monaten) geboten!

Übersetzung des Führerscheins ist nur noch nötig, wenn der Führerschein in kaum verständlichen Sprachen und Schriften abgefasst ist. Bei der Führerscheinstelle nachfragen!