FAQs – Häufig gestellte Fragen

Hier gibt Dir die Fahrschule Leitner Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten hier noch Fragen offen bleiben, versuchen wir diese gerne per E-Mail zu beantworten.

Wie ist das mit dem Führerschein auf Probe?
Die Probezeit dauert 2 Jahre und wer innerhalb seiner Probezeit Punkte in Flensburg bekommt (egal wegen was), dessen Probezeit verlängert sich um 2 weitere Jahre! Die Probezeit gibt es nur bei einem Ersterwerb, also bei einer Erweiterung gibt es keine neue Probezeit. Sollte noch eine Restprobezeit von vorher laufen, geht diese ganz normal weiter!

Kann ich meinen Führerschein im Ausland machen?
Nein! Das ist ganz klar geregelt. Damit ein Führerschein legal gültig ist, muss der Erstwohnsitz für mindestens 185 Tage in dem Land liegen, in dem der Führerschein erworben wurde. Damit ist es nicht möglich, während eines regulären Urlaubes eine gültige Fahrerlaubnis zu erwerben.

Was ist bei einem Fahrschulwechsel zu beachten?

Solltest Du von einer anderen Fahrschule zu uns wechseln wollen, ist dies kein Problem. Deine alte Fahrschule ist verpflichtet, Dir folgende Bescheinigungen auszustellen:

  • Theoretische Ausbildungsbescheinigung:
    so lange Du noch keine Theorieprüfung gemacht hast). Danach brauchen wir die nicht mehr, die liegt dann schon beim TÜV vor.
  • Praktische Ausbildungsbescheinigung:
    (wenn Du schon mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen hast – Überland, Autobahn, Beleuchtungsfahrt).

Mit diesen Bescheinigungen kann die Fahrschule Leitner dann den Rest veranlassen. Ruf einfach mal an oder komm vorbei.