Ab dem 27.01.2022 gilt wieder 3G in der Fahrschule!

Für Fahrschulen besteht ab dem 27.01.2022 die 3G-Regel.

Das gilt für den Zugang sowie die theoretische und praktische Ausbildung. Als Nachweis gilt:

  • Geimpft

  • Genesen

  • Getestet ( Antigen-Test , PCR-Test )

  • Schülerausweis ( wenn regelmäßig in der Schule getestet )

Die bestehenden Hygienevorschriften haben weiter Bestand. Es besteht FFP2 Maskenpflicht.

  • Für das Ablegen von Prüfungen in Theorie und Praxis gilt die 3G-Regel!
  • Die Anordnungen haben so lange Bestand bis eine Änderung eintritt.

Euer Fahrschul-Team.