Infos zu 2G – Regel

Liebe Fahrschüler/innen,
gemäß den Beschlüssen vom Bund und Ländern gelten seit dem 24.11.2021 landesweit strengere Schutzmaßnahmen im Bezug auf die Fahrausbildung.
Was bedeutet das für Euch?
Ab sofort gilt für Fahrstunden sowie für die Teilnahme am theoretischen Unterricht, die sogenannte 2G-Regel, sprich Ihr müsst nachweisen, dass Ihr entweder
✅geimpft
oder
✅genesen
Ein einfacher Schnelltest, sowie ein PCR Test reichen daher NICHT mehr aus, um an Fahrstunden, sowie an Theorieunterrichten teilnehmen zu können!
2G Nachweis zwingend erforderlich!
Für praktische, sowie theoretische Prüfungen gilt die 3G Plus Regel.
Unabhängig von den Regelungen ist das Tragen einer FFP2 in Innenräumen bzw. im Auto weiterhin Pflicht.
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne bei uns im Büro melden!