Schwerwiegende Regelverstöße (Beispiele)

A-Verstöße
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (Pkw,Motorrad)
  • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • zu dichtes Auffahren (zu geringer Sicherheitsabstand)
  • unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren (z.B. „Geisterfahren“ auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße)
  • Mißachtung von Rotlicht, Stop-Schild oder von Haltzeichen von Polizeibeamten
  • Fahren unter Alkohol- oder unter Drogeneinfluß
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren mit unversicherten oder nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. ohne Betriebserlaubnis)
  • Überholen im Überholverbot
  • unerlaubtes Abbiegen
  • falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
  • unterlassene Hilfeleistung
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • unerlaubte Fahrgastbeförderung
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
B-Verstöße
  • unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmißbrauch
  • ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
  • mit abgefahrenen Reifen fahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
    Behinderung von Beamten
  • Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung

Ein weniger schwerwiegender Regelverstoß kann als ein schwerwiegender gewertet werden, wenn er mit tragischen Folgen verbunden ist.